Geschäftsbedingungen

Bell Textron Inc. Empfehlungsprogramm für Interessenten – Bedingungen und Konditionen

  1. Zweck
    Das Empfehlungsprogramm für Interessenten („Programm“) von Bell Textron Inc. („Bell“ oder „Unternehmen“) bietet berechtigten Personen die Möglichkeit, eine Empfehlungsprämie für die Identifizierung neuer Käufer von Bell-eigenen 407-, 429- oder 505-Fluggeräten zu verdienen, gemäß den hier festgelegten Bedingungen.
    Bell behält sich das Recht vor, das Programm nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung aus beliebigen Gründen zu modifizieren, zu ändern oder zu beenden. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten sämtliche am Programm vorgenommenen Änderungen für alle empfehlenden Parteien und Kaufinteressenten (gemeinsam „Parteien“) ab dem Gültigkeitsdatum dieser Änderungen.
    Um an dem Programm teilnehmen zu können, müssen alle empfehlenden Parteien und Interessenten diesen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit zustimmen und sie befolgen.
  2. Berechtigung zur Programmteilnahme
    1. Berechtigte empfehlende Parteien
      Eine „berechtigte empfehlende Partei“ ist jede natürliche Person, die keines der folgenden Merkmale aufweist: (i) ein Funktionär oder Angestellter einer gemeinnützigen Organisation, einer Nichtregierungsorganisation, einer Regierungsbehörde, eines Ministeriums, einer Kommission oder eines Amtes (einschließlich Manager und Angestellte eines staatseigenen Unternehmens); (ii) ein Kandidat für ein politisches Amt; (iii) ein „unmittelbares Familienmitglied“ des Interessenten; (iv) eine Person, die dem Interessenten eine vertragliche, gesetzliche oder treuhänderische Verpflichtung schuldet oder anderweitig in einen Interessenkonflikt geraten würde; (v) ein Angestellter, Manager, Direktor oder „unmittelbares Familienmitglied“ von Textron, Bell oder deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen; (vi) ein „Specially Designated National“ (SDN), der US-Sanktionen oder einem US-Handelsembargo unterliegt oder gegen den anderweitig ein Verbot oder eine Sperre für Geschäfte mit einer US-Person ausgesprochen wurde.
    2. Berechtigte Interessenten
      Ein „berechtigter Interessent“ sind alle Personen, die ein aktuelles Interesse und die finanziellen Mittel haben, um ein Fluggerät zu erwerben und nicht einer der folgenden Organisationen oder Personengruppen angehören: (i) gemeinnützige Organisationen,  Nichtregierungsorganisationen, Regierungsbehörden, -kommissionen, -stellen oder Ministerien; (ii) Regierungsbeamte oder -angestellte (einschließlich Führungskräfte und Angestellte eines staatlichen Unternehmens); (iii) Kandidaten für ein politisches Amt; (iv) „unmittelbare Angehörige“ des Interessenten; (v) juristische Personen, die dem Interessenten eine vertragliche, gesetzliche oder treuhänderische Verpflichtung schulden oder anderweitig einen Interessenkonflikt schaffen würden; (vi) Angestellte, Führungskräfte, Direktoren oder „unmittelbare Angehörige“ von Textron, Bell oder deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen; (vii) „Specially Designated Nationals (SDN)“, die US-Sanktionen unterliegen, einem US-Handelsembargo unterliegen oder denen es anderweitig verboten ist oder die daran gehindert werden, Geschäfte mit US-Bürgern zu tätigen.
      Ein potenzieller Käufer gilt bei Bell als „bekannt“, wenn durch dem Unternehmen zugängliche Dokumente jede Art von Marketing- oder Verkaufskontakt mit dem potenziellen Käufer, einem „unmittelbaren Angehörigen“ des potenziellen Käufers oder einem Partner des potenziellen Käufers innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach dem „Zeitpunkt der Einreichung“ offenbart wird.
      Es liegt im alleinigen Ermessen des Unternehmens festzustellen, ob eine juristische Person ein berechtigter Interessent für die Zwecke dieses Programms ist.
    3. Berechtigte Empfehlung
      Eine „berechtigte Empfehlung“ ist eine Empfehlung eines berechtigten Interessenten über Bells Online-Portal („Portal“) auf der Bell-Flight-Webseite durch eine berechtigte empfehlende Partei. Die Qualifizierung als für eine Empfehlungsprämie berechtigte Empfehlung wird nicht garantiert und ist abhängig von der Einhaltung aller Programm-Geschäftsbedingungen.
  3. Weitere Definitionen
    Unter „Tochtergesellschaft“ oder „verbundene Unternehmen“ ist eine Tochtergesellschaft, ein Joint Venture, eine Mutter- oder Schwestergesellschaft zu verstehen, die sich ganz oder mehrheitlich im Besitz derselben Muttergesellschaft befindet.
    Der Begriff „Unmittelbare Angehörige“, wie er hier verwendet wird, schließt Ehepartner, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkel, Tanten, Onkel, Schwiegereltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Stiefgroßeltern oder Stief-Urgroßeltern bis zum dritten Grad der Blutsverwandtschaft ein.
    Unter „Zeitpunkt der Einreichung“ ist der Zeit- und Datumsstempel auf der Empfehlungseinreichung zu verstehen, der vom Portal des Unternehmens für Empfehlungseinreichungen aufgezeichnet wird. Die Zeit der Einreichung bestimmt alle Programmabläufe.
  4. Empfehlungsprozess
    1. Einreichung
      Die berechtigte empfehlende Partei muss alle erforderlichen Informationen über das Formular auf dem Einreichungsportal zur Verfügung stellen, einschließlich elektronischer Signatur der berechtigten empfehlenden Partei, die die Richtigkeit der Informationen und die Validität des potenziellen Interessenten bestätigt. Die berechtigte empfehlende Partei muss in der Lage sein, den berechtigten Interessenten dem Unternehmen vorzustellen.
      Voraussetzung für die Auszahlung der Empfehlungsprämie ist ein Erstkauf durch den berechtigten Interessenten aufgrund der Empfehlung. Falls der Interessent des Berechtigten beim Erstkauf mehrere Bell-eigene Fluggeräte erwirbt, zahlt Bell pro verkauftem Bell-eigenen 407-, 429- oder 505-Fluggerät eine Empfehlungsprämie.
      Falls mehrere empfehlende Parteien denselben berechtigten Interessenten empfehlen, kann sich die erste berechtigte Partei, die die Empfehlung für den berechtigten Interessenten einreicht, für eine Empfehlungsprämie qualifizieren. Der Zeitpunkt der Einreichung wird dazu verwendet, die erste berechtigte empfehlende Partei zu ermitteln.
    2. Prüfung und Genehmigung der Berechtigung durch das Unternehmen
      Das Unternehmen wird jede eingereichte Empfehlung prüfen und nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es sich bei der Empfehlung um eine berechtigte Empfehlung handelt, welche die vorläufigen Anforderungen des Programms erfüllt. Das Unternehmen benachrichtigt die empfehlende Partei innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach deren Einreichung darüber, ob die Empfehlung für den Erhalt einer Empfehlungsprämie qualifiziert. Benachrichtigt das Unternehmen die einreichende Partei nicht, ist davon auszugehen, dass die Empfehlung für das Programm nicht berechtigt war.
      Die empfehlende Partei erklärt sich bereit, alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die das Unternehmen nach billigem Ermessen als notwendig erachtet, um zu bestätigen, dass die empfehlende  Partei eine berechtigte empfehlende Partei ist und dass der identifizierte potenzielle Käufer ein berechtigter Interessent ist.
    3. Einschränkungen bei Übertragung
      Die Vorteile des Programms, einschließlich der Erwartung, eine Empfehlungsprämie zu erhalten, können von der berechtigten empfehlenden Partei nicht übertragen, lizenziert, zugewiesen, abgetreten oder beliehen werden. Verstöße gegen diese Beschränkungen führen dazu, dass die Parteien nicht berechtigt sind, eine Empfehlungsprämie im Rahmen des Programms zu erhalten.
  5. Zahlung einer Empfehlungsprämie
    1. Empfehlungsprämie
      Die berechtigte empfehlende Partei einer berechtigten Empfehlung kann sich für eine Empfehlungsprämie qualifizieren, gemäß den Programmbedingungen. Die derzeit verfügbaren Empfehlungsprämien sind 7.500 USD für ein Bell-eigenes 505, 10.000 USD für ein Bell-eigenes 407, und 15.000 USD für ein Bell-eigenes 429. Um sich für die Zahlung einer Empfehlungsprämie zu qualifizieren, muss sowohl der Kauf eines Bell-eigenen Fluggeräts durch den Interessenten des Berechtigten als auch die Fähigkeit des Unternehmens, diesen Kauf zu bestätigen, innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreichung erfolgen.
      Die berechtigte empfehlende Partei stimmt hiermit zu, dass das Unternehmen sich das Recht vorbehält, den berechtigten Interessenten über die Empfehlungsprämie, die voraussichtlich an die berechtigte empfehlende Partei gezahlt wird, zu benachrichtigen, um sicherzustellen, dass es keine Interessenkonflikte oder Verstöße gegen vertragliche, gesetzliche oder treuhänderische Verpflichtungen zwischen den Parteien gibt.
    2. Zahlung einer Empfehlungsprämie
      Die Auszahlung der Empfehlungsprämie erfolgt innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Auslieferung des Fluggeräts. Die Zahlung der Erfolgsprämie erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto im Heimatland der empfehlenden Partei, außer im Falle von außergewöhnlichen Umständen.
      Bei Zahlung der Erfolgsprämie an die empfehlende Partei werden sämtliche damit in Zusammenhang stehende Informationen und Werte unverzüglich an das Unternehmen übertragen und der Interessent gilt als „Bell bekannt“. Es werden keine zusätzlichen Empfehlungsprämien in Verbindung mit weiteren Käufen des Interessenten gezahlt.
    3. Pflichten der empfehlenden Partei
      Um eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Auszahlung der Empfehlungsprämie zu gewährleisten, muss die berechtigte empfehlende Partei mit dem Unternehmen zusammenarbeiten und alle zur Ausführung der Zahlung erforderlichen Dokumente, einschließlich der Bankverbindung und der Identitätsbestätigung, vorlegen. Das Versäumnis mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten und die notwendigen Dokumente vorzulegen, kann dazu führen, dass die Berechtigung für die Empfehlungsprämie entzogen oder das Zahlungsdatum verzögert wird.
      DER BERECHTIGTEN EMPFEHLENDEN PARTEI OBLIEGT DIE VERANTWORTUNG FÜR SÄMTLICHE STEUERN, DIE BEIM ERHALT DER ERFOLGSPRÄMIE FÄLLIG WERDEN. DAS UNTERNEHMEN KANN DIE ZAHLUNG VON EMPFEHLUNGSPRÄMIEN SO LANGE ZURÜCKHALTEN, BIS ES EINE W-9 ODER ANDERE UNTERLAGEN ERHÄLT, DIE ERFORDERLICH SIND, UM DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DEN ZAHLUNGSBETRAG ANZUZEIGEN.
    4. Beziehung zwischen Bell und empfehlender Partei
      Die berechtigte empfehlende Partei versichert, dass sie kein Agent oder Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens ist oder anderweitig mit dem Unternehmen verbunden ist.
      Die berechtigte empfehlende Partei ist nicht dazu autorisiert:
      (i) im Namen des Unternehmens Versprechungen oder verbindliche Zusagen zu machen, Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen zu übernehmen;
      (ii) Fluggeräte vom Unternehmen zu kaufen;
      (iii) mit Interessenten oder Kunden des Unternehmens über den Kauf eines Fluggeräts zu verhandeln:
      (iv) sich als Vertreter des Unternehmens auszugeben; oder
      (v) Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos oder Urheberrechte des Unternehmens zu verwenden.
      Die berechtigte empfehlende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen ihren Namen und ihr Bild in Verbindung mit seinen Marketingmaterialien zur Förderung des Interessentenempfehlungsprogramms verwenden darf.
  6. Datenschutz
    1. Datenverarbeitung durch das Unternehmen
      Das Unternehmen kann in Verbindung mit dem Programm personenbezogene Daten von der berechtigten empfehlenden Partei erhalten oder aufbewahren, wozu auch personenbezogene Daten der berechtigten empfehlenden Partei, eines potenziellen Käufers sowie aller Mitarbeiter, Vertreter und Repräsentanten der berechtigten empfehlenden Partei und des berechtigten Interessenten gehören können, die an der Durchführung des Programms beteiligt sind (gemeinsam als „Betroffene Parteien“ bezeichnet). Zu den personenbezogenen Daten, die das Unternehmen im Rahmen dieses Abkommens erhält, können Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Informationen gehören, die zum Zweck der Entscheidung über eine Empfehlungsberechtigung und für die Zahlung der Empfehlungsprämie im Rahmen dieses Programms angefordert werden, 
      Das Unternehmen wird solche personenbezogenen Daten nur dann verarbeiten, wenn dies zur Durchführung des Programms erforderlich ist und die kontinuierliche Verbesserung, Vermarktung und Unterstützung der Produkte, Programme und Dienstleistungen des Unternehmens ermöglicht.
    2. Datenverarbeitung durch die empfehlende Partei
      Die berechtigte empfehlende Partei wird alle maßgeblichen Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten, einschließlich des California Consumer Privacy Act („CCPA“) und der allgemeinen Datenschutzverordnung der Europäischen Union („GDPR“), die Beschränkungen für die Übertragung und Verarbeitung personenbezogener Daten vorsehen. Die berechtigte empfehlende Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat, die zur Erfassung und Übertragung der personenbezogenen Daten eines potenziellen Käufers an das Unternehmen erforderlich sind.
      Die berechtigte empfehlende Partei trägt die volle Haftung im Falle einer unrechtmäßigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten Dritter. Wenn die berechtigte empfehlende Partei eine Beschwerde erhält, muss die berechtigte empfehlende Partei das Unternehmen unverzüglich über die unterstellte Verletzung des Datenschutzgesetzes informieren. Die Benachrichtigung der berechtigten empfehlenden Partei an das Unternehmen über solche Verstöße muss die Einzelheiten der Anschuldigungen sowie die Mitteilung der Drittpartei enthalten, die die Datenschutzgesetzverletzungen unterstellt. Falls die Drittpartei sich weigert, dem Unternehmen die Erlaubnis zur Kommunikation mit der Drittpartei zu erteilen oder behauptet, dass personenbezogene Daten unberechtigterweise zur Verfügung gestellt wurden, wird das Unternehmen diese personenbezogenen Daten löschen, und es wird keine Empfehlungsprämie ausgezahlt.
  7. Kündigung
    Das Unternehmen kann seine Verpflichtung zur Zahlung einer berechtigten Empfehlungsprämie einseitig beenden, und die Parteien sind nicht zur Teilnahme am Programm berechtigt, wenn entweder die berechtigte empfehlende Partei oder der berechtigte Interessent:
    i. gegen Versprechen, Verpflichtungen oder Auflagen im Rahmen des Programms verstößt;
    ii. gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, einschließlich der Datenschutzgesetze, verstößt;
    iii. US-Sanktionen und Embargos nicht einhält;
    iv. Hat seinen Wohnsitz in einem Land, gegen das ein US-Handelsembargo verhängt wurde, ist ein „Specially Designated National (SDN)“ oder ihm ist anderweitig verboten, oder er wird daran gehindert, Geschäfte mit den USA zu tätigen
  8. Rechtswahl und Gerichtsstand
    Das Programm unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Texas, U.S.A. Sollte eine Klage oder ein Verfahren zur Durchsetzung dieses Programms eingeleitet werden, stimmen das Unternehmen und die berechtigte empfehlende Partei der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand entweder des Bundesstaates oder der Bundesgerichte im County Tarrant, Bundesstaat Texas, zu.
    Das Unternehmen und die berechtigte empfehlende Partei erklären sich damit einverstanden, die Verwendung der „Texas Conflicts of Law“-Bestimmungen bei der Auslegung des Programms auszuschließen. Das Unternehmen und die berechtigte empfehlende Partei erklären sich damit einverstanden, das Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf von 1980 und alle Nachfolger dieses Übereinkommens aus diesem Programm auszuschließen.
  9. Mitteilungen
    Alle erforderlichen Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens erfolgen in Schriftform. Das Unternehmen kann Benachrichtigungen per Post an die Adresse der im Formular angegebenen empfehlenden Partei senden. Die Adresse für Mitteilungen an das Unternehmen lautet:
    BELL TEXTRON INC.
    3255 BELL FLIGHT BLVD.
    FT. WORTH, TX 76118
    Z.HD.: KOMMERZIELLE VERTRÄGE
  10. Vollständige Vereinbarung
    Diese Vereinbarung stellt die einzige Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der berechtigten empfehlenden Partei bezüglich des hier behandelten Gegenstands dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Darstellungen, Verhandlungen, Erklärungen und Erörterungen zwischen den Parteien bezüglich des Vereinbarungsgegenstands. Tritt der Fall ein, dass die Bestimmungen in diesem Dokument von den Bestimmungen in einem Anhang oder einer Änderung abweichen, gilt die Bestimmung mit dem neuesten Datum und der Unterschrift des Unternehmens.